1. Das Betreten und Verlassen des Freibades ist nur mit gültiger Eintrittskarte und durch den Haupteingang gestattet.
2. Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige und Nichtschwimmer haben geeignete Aufsichtspersonen über 18 Jahren zu sorgen. Minderjährige bis 8 Jahre müssen von einer verantwortlichen Person über 18 Jahren begleitet werden.
3. Personen mit Infektions- oder Hautkrankheiten sowie Alkoholisierte haben keinen Zutritt.
4. Das Mitnehmen von Tieren sowie von Spirituosen in das Freibadgelände ist verboten.
5. Vor Benützung der Schwimmbecken soll geduscht werden.
6. Im Freibadgelände ist auf größte Reinlichkeit zu achten. Das Wegwerfen von Flaschen und anderen Gegenständen außerhalb der aufgestellten Abfallkörbe ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandeln kann eine Reinigungsgebühr von € 20,00 eingehoben werden.
7. Für in Verlust geratene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Das Hineinwerfen und Hineinstoßen von Personen in die Schwimmbecken ist strengstens verboten. Das Hineinspringen in das Sportbecken ist nur von der Sprungturmseite bzw. von den dafür frei gegebenen Sprungsockeln gestattet.
9. Die Benutzung des Bades, seiner Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden haftet die Stadtgemeinde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Personals.
10. Nichtschwimmer dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benützen, auch wenn sie Schwimmhilfen benützen.
11. Luftmatratzen, Schwimmflossen, Taucherbrillen und Badeschuhe dürfen nicht benützt werden.
12. Ballspielen ist nur gestattet, wenn es die Besucheranzahl erlaubt.
13. Übermäßige Lärmentwicklung jeder Art ist zu unterlassen.
14. Mutwillige Beschädigung von Einrichtungen und Anlagen zieht den Ersatz des entstandenen Schadens nach sich.
15. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
16. Etwaige Sonderbestimmungen werden mittels Aushang publiziert und sind von den Badegästen eigenverantwortlich zu befolgen.
Personen, die gegen diese Badeordnung verstoßen, können vom Bäderpersonal des Bades verwiesen werden und künftig vom Besuch des Freibades ausgeschlossen werden. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet
Der Bürgermeister